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BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 236 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rerchtliches Gehör des Prozeßgegners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 23.12.1983 - 10 C 624/83
- BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 67, 154
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84
Die zulässige Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 53, 109 [112 f.]) ist begründet.Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 109 [113 f.] m. w. N.).
- BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14
Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten …
Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ;… vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ). - BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess
Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; 72, 84 ); es bedarf keines Antrags, und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ). - BGH, Ermittlungsrichter, 27.10.2016 - 1 BGs 107/16
Postbeschlagnahme (Auskunftsanspruch gegenüber dem Postunternehmen als von § 99 …
Eine analoge eingriffserweiternde Anwendung ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, denn der Schutz des Grundrechts aus Art. 10 Abs. 1 GG erstreckt sich auch die Aspekte, ob, wann und warum zwischen mehreren Beteiligten unter welchen Umständen eine Korrespondenz stattgefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 154 juris Rn. 45).
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17
Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes …
Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (vgl. BVerfGE 36, 85 ); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (vgl. BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ). - OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07
Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …
Es muss vielmehr für die Verfahrensbeteiligten auch eine konkrete Möglichkeit der Äußerung zum Sachverhalt bestehen (vgl. BVerfGE 7, 53, 57; 22, 267, 273; 31, 297, 301; 36, 92, 97; 54, 117, 123; 57, 250, 274; 59, 330, 333; 60, 1, 5; 60, 96, 99; 61, 119, 122; 62, 320, 322; 63, 45, 59, 64, 135, 143; 66, 260, 263; 67, 39, 41; 67, 154, 155; 69, 145, 148; 70, 93, 100). - VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1204/15 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984-1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992-1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984-1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
- BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht …
Auch zuvor muß er im Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs Gelegenheit erhalten, sich zu dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (vgl. etwa BVerfGE 22, 267 [273]; 61, 14 [17]; 64, 135 [143]; 67, 154 [155]). - VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 140/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung …
a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern (vgl. BVerfGE 31, 297 >301<; 42, 364 >369<; 67, 154 >155<; 81, 123 >126<).